Der Mieterverein Vorpommern-Greifswald e.V. hat sein Angebot erweitert. Mitglieder können ab sofort Hilfe bei der Wohnraumgestaltung über den Mieterverein Vorpommern-Greifswald e.V. in Anspruch nehmen. Dass kann eine Grundrissplanung/-lösung, eine Farbberatung oder eine gänzliche Umgestaltung beinhalten. Hierfür haben wir eine Rahmenvereinbarung mit unserem Vereinsmitglied, Frau Irene Müller (Dipl.-Raumgestalterin) getroffen, die sich bereit erklärt hat, folgende Leistungen zu Sonderkonditionen für Sie anzubieten:
1. Pauschale Farbberatung je Wohnung 15,- €
2. Grundrisslösungen je Zimmer 15,- €
3. Stilberatung / Umgestaltung nach Vereinbarung
Hinzu kommen jeweils die Fahrtkosten von Greifswald zur Wohnung. Dieses Angebot gilt ausschließlich für die Vereinsmitglieder. Für Nichtmitglieder gilt: Preise nach Vereinbarung.
Mietspiegel 2008. Der Mietspiegel ist in der Greifswalder Geschäftsstelle des Mietervereins erhältlich, kann jetzt schon über www.greifswald.de abgerufen werden.

Der Mietspiegel in der Hansestadt Greifswald ist noch einmal verlängert worden. Er behält bis Ende 2007 seine Gültigkeit.
           Was ist ein Mietspiegel?

Es ist eine statistische Übersicht der vorhandenen, ortsüblichen Mieten.
           Wo finde ich die Rechtsgrundlage?
In § 558 BGB ist geregelt: „Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder .... geändert worden sind.
          “Welche Bedeutung hat der Mietspiegel?
1. Transparenz des Wohnungsmarktes: Mieter wissen bei Vertragsabschluss, wie hoch die Mieten in der Stadt liegen; Vermieter erhalten Kenntnis, welche Mieten erzielbar sind und können dementsprechend planen; für ALG II -Empfänger – zur Beantwortung der Frage, was sind angemessene Kosten der Unterkunft.
2. Begründungsmittel für den Vermieter
für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Mietspiegel setzt aber die Mieten nicht auf Dauer fest! Marktübliche Abweichungen, so weit sie zulässig sind, finden dann im nächsten Mietspiegel Berücksichtigung.

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